Allgemeine Liefer-und Geschäftsbedingungen (AGBs) VELOGICAL engineering GmbH,
Version Verbraucher, Konsumgüter B2C, Fassung 10/2018
I. Geltung + Allgemeines
1. Die nachfolgenden Liefer-und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten ausschließlich für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, Leistungen Verkäufe und Rechtsgeschäfte zwischen der VELOGICAL engineering GmbH und den Bestellern ihrer Waren, Dienstleistungen und Angebote. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der VELOGICAL engineering GmbH oder der Bestellung durch den Kunden bei der VELOGICAL engineering GmbH, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Zu diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der VELOGICAL engineering GmbH schriftlich bestätigt werden.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
4. Sollten Teile der nachstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
II. Vertrag
1. In Prospekten, Anzeigen u ä. enthaltene Angaben über das Lieferprogramm der VELOGICAL engineering GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die bei Vertragsschluss festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Ware stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich die VELOGICAL engineering GmbH ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
III. Eigentum an Modellen und Zeichnungen
Modelle, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und Kostenvoranschläge bleiben das Eigentum der VELOGICAL engineering GmbH und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
IV. Preise
Die VELOGICAL engineering GmbH behält sich vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
V. Abnahme
Ist die Installation von Anlagen oder Teilen im Vertrag enthalten, so wird nach der Installation und Inbetriebnahme die Anlage vom Besteller abgenommen. Dazu wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das vom Besteller unterschrieben wird.
VI. Zahlung
1. Nach der Bestellung wird eine Vorausrechnung erstellt. Nach Begleichung der Vorausrechnung wird die bestellte Ware geliefert.
2. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug kostenfrei für die VELOGICAL engineering GmbH zu leisten.
3. Es gilt die bei Bestellung aktuelle Preisliste. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Bei Motor- und Fahrrad-Bestellungen hat der Kunde die Wahl zwischen Selbstabholung und Versand. Dynamo- und Bordstrom-Bestellungen werden grundsätzlich verschickt.
4.Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die VELOGICAL engineering GmbH ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Lieferung
Vorbehaltlich einer anderen Absprache ist Lieferung ab Werk (exw) vereinbart.
VIII. Übergabe („Gefahrenübergang und Entgegennahme“)
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die VELOGICAL engineering GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anfuhr der Ware übernommen hat.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die VELOGICAL engineering GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
3. Kommt der Kunde mit seiner Pflicht zur Abholung oder Annahme der Ware in Verzug oder ruft er versandbereit gemeldete Waren nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes ab, ist die VELOGICAL engineering GmbH berechtigt, die Ware auf Gefahr des Käufers nach billigem Ermessen einzulagern und als geliefert in Rechnung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug der Abnahme, der Abholung oder des Abrufes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Darüber hinaus hat die VELOGICAL engineering GmbH in diesen Fällen einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Warenwertes je begonnenen Monats des eingetretenen Verzugs, höchstens jedoch 10% des Warenwertes, sowie Schadenersatz in Höhe der tatsächlichen und nachweisbaren Kosten der Einlagerung.
4. Holt der Kunde versandbereit gemeldete Waren nicht ab oder unterlässt er den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, ist die VELOGICAL engineering GmbH ferner berechtigt, dem Besteller für die Vornahme seiner Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu setzen, nach dem erfolglosen Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und einen der Leistungen der VELOGICAL engineering GmbH entsprechenden Teil der Vergütung zu verlangen. Die gesetzlichen Bedingungen über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
IX. Widerrufsrecht
Wenn der Kunde privater Endverbraucher ist und kein gewerblicher Kunde oder Unternehmer, hat er das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
VELOGICAL engineering GmbH
Jan-Wellem-Str. 23
D-51065 Köln-Mülheim
team@velogical.eu
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Wertersatz leisten.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäftmöglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wertbeeinträchtigt.